8. Dezember 2022

Taggeld - Krankengeld - Unfalltaggeld - Deine Vorsorge!

Taggeld - Krankengeld - Unfalltaggeld! Das Taggeld kommt aus der Personenversicherung. Dabei wird in der Schweiz in zwei Formen von Taggelder unterschieden. Einmal das Krankentaggeld und einmal das Unfalltaggeld. Bei den Krankentaggeldern soll die Angestellten und das Unternehmen im Falle einer Krankheit schützen. Der Schutz besteht in der Lohnfortzahlung im Schadenfall.

Mit den Unfalltaggeldern ist es das Gleiche. Es soll die Lohnfortzahlung bei einem Unfall absichern. Anbieter solcher Lösungen sind die Versicherungen, Krankenkassen, SUVA etc. Ein Taggeld ist heute in fast jedem Betrieb vorhanden. Die Auswahl für ein Taggeld ist gross. Dabei gibt es Unterschiede wie Branchen, Verbände und Anbieter. Dabei können preislich sehr grosse Unterschiede auftreten. Dies nicht zuletzt wegen der möglichen Wartefrist, welche gewählt werden kann.

Ein Taggeld sollte also auf die Bedürfnisse im Unternehmen oder Privat abgestimmt werden. Deshalb jetzt auf Kontaktdaten klicken und Termin vereinbaren. Als neutraler Finanzbroker machen wir einen Abgleich für dich, dass es richtig passt. Denn Taggelder sollten aus Kostengründen nicht dem Zufall überlassen werden.

Unterschiede zwischen Taggeld - Krankengeld - Unfalltaggeld!

Beim Taggeld gibt es leistungsmässig sowie gesetzliche Unterschiede zwischen dem Krankentaggeld und dem Unfalltaggeld. Beim Unfalltaggeld wird in der Regel vom UVG (Unfallversicherungsgesetz) bei Angestellten gesprochen. Dabei gibt es noch das Taggeld für Selbstständig erwerbende. Ebenfalls gibt es hier nochmals feine Unterschiede. Das UVG hat gesetzliche vorgeschriebene Leistungen. Beim UVG ist die Lohnfortzahlung ab dem 3. Tag versichert. Ebenfalls im Unfalltaggeld enthalten sind Heilungskosten. Das heisst, bei einem Unfall sind die Arztkosten gedeckt.

Ein Taggeld infolge eines Unfalls wird wiederum in zwei Kategorien unterteilt. Es wird im UVG lediglich zwischen BU = Berufsunfall und NBU = Nichtberufsunfall unterschieden. Als Angestellter, welcher mehr als 8h die Woche im Betrieb ist, ist BU und NBU gemäss UVG gesetzlich vorgeschrieben. Bei weniger als 8h z.B. eine Reinigungskraft, welche nur einmal in der Woche am Vormittag da ist, braucht es lediglich eine Berufsunfallversicherung. Diese ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Das Unfalltaggeld sichert die Lohnfortzahlung im Falle eines Unfalls. In diesen gesetzlichen Vorgaben ist ein Taggeld mit den Leistungen gleich.

Was bietet das Taggeld bei Unfall sprich UVG noch?

Im Gegensatz zum Krankentaggeld lässt sich das UVG noch erweitern. Dabei spricht man vom UVG-Z also dem Zusatz. Damit lassen sich im Taggeld zusätzliche Leistungen zum Unfall einbeziehen. Mit integriert werden können z.B. Spitaltaggeld, Invalidenleistungen, Private Abteilung etc. Diese Möglichkeiten gibt es beim Krankentaggeld nicht. Ebenfalls kann in ein UVG-Z eine Todesfallleistung mit eingeschlossen werden für die Hinterbliebenen. In dieser Zusatzversicherungen sind die Leistungsunterschiede von den Versicherungen sehr gross.

Der Grund liegt in der freien Gestahltung, welche weniger enge Richtlinien hat, gegenüber dem Taggeld im UVG. Ob ein Zusatz benötigt wird hängt von den benötigten Leistungen und Bedürfnissen ab. Auch hier unterscheiden sich die Kosten anhand der Tätigkeit. Diese werden in sogenannten Nogacodes (Nomenclature Générale des Activités économiques) erfasst. Dieser Branchencode klassiert Tätigkeit und wirtschaftlichen. Hilfe beim UVG? Dann >>HIER KLICKEN und das richtige Taggeld anfordern.

Wofür braucht es ein Taggeld bei Krankheit?

Das Krankentaggeld leistet die Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Dieses Taggeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Was dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Lohnfortzahlung zu 100% über eine gewisse Zeit. Das heisst, je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen ist, desto länger besteht eine Leistungspflicht. Zu diesem Zweck wurden die Zürcher-, Basler-, Berner- Skala integriert. Je nach Dienstjahren, ist der Arbeitgeber verpflichtet seine Angestellten Lohn weiterhin zu entrichten. Aus diesem Grund lohnt sich in der Regel ein Taggeld infolge eines Unfalles.

Wenn keine vertragliche Vereinbarung über das Krankentaggeld getroffen wurde, gilt folgende Grundlage:

Basler Skala: BL, BS
Zürcher Skala: TG, AR, AI, ZH, SH,
Berner Skala: SG, LU, ZG, SZ, GL, GR, BE, FR, SO, AG, VS, VD, GE, NE, JU, OW, NW, UR, TI,

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Taggeld - Krankengeld - Unfalltaggeld: Was ist wichtig?

Genau aus diesem Grund ist es empfehlenswert allfällige Risiken über eine Krankentaggeldversicherung abzuwälzen. Das Taggeld deckt den Lohn bei Krankheit nach einer Wartefrist von 3Tage - 180Tage. Diese Wartefrist kann durch den Arbeitgeber gewählt werden. Das Krankentaggeld deckt die Lohnfortzahlung über 2 Jahre. Der Arbeitnehmer muss mit dem Taggeld infolge Krankheit besser gestellt sein, als bei den Grundlagen nach den Skalen. Beim Krankentaggeld spricht man vom KTG.

In 10 Fällen bei einem Taggeld, sind 9 Krankheit also KTG und nur 1 ist Unfall also UVG. Zusammengefasst ist das Unfalltaggeld also UVG Pflicht. Ein Taggeld infolge eines Unfalles muss jedes Unternehmen haben. Als Arbeitslose gilt es dies bei seiner Krankenkasse zu melden und den Unfall einzuschliessen. Das Krankentaggeld sprich KTG ist freiwillig. Ein Taggeld sollte jedoch infolge einer Krankheit zwingend in die Personenversicherung eingebunden werden. Gerade mit Angestellten kann die Belastung ohne genügend Reserven sehr hoch werden.

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