Jedes Jahr werden wir von unserem Kunden gefragt ob Sie gekündigt werden können weil Sie Schwanger sind oder ob es Änderung gibt bei der Versicherung. Wir beantworten all Ihre Fragen in diesem Video Beitrag. In der Regel ist die Schwangerschaft ein idealer Zeitpunkt ein Versicherungsvergleich zu machen.
Für Frauen die mitten im Berufsleben stehen, stellen sich im Zusammenhang mit der Schwangerschaft die Frage für die Fortführung ihres Arbeitsverhältnisses. Seit 1. August 2000 sind schwangere Frauen durch das Arbeitsgesetz vom Staat besser geschützt. So sind schwangere Frauen nicht verpflichtet bei einem Bewerbungsgespräch zu erwähnen, dass Sie schwanger sind. Die Ausnahmen wären, wenn die Schwangerschaft die neue Tätigkeit verhindern würde. Während der Schwangerschaft dürfen Sie auch ohne Arztzeugnis von Arbeitsplatz fernbleiben oder verlassen. Ein Versicherungsvergleich als Unternehmen kann in solchen Situationen ebenfalls Sinnvoll sein.
Die Arbeitnehmerin darf während der ganzen Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden (Art. 336c OR). Der Kündigungsschutz besteht ab der Schwangerschaft, wenn Sie trotzdem während der Sperrfrist gekündigt werden, so ist die Kündigung nichtig.
Das Kündigungsverbot gilt jedoch nur für den Arbeitgeber/in. Die Arbeitnehmerin kann trotz Schwangerschaft jederzeit kündigen.
Unser Performance Tipp! Es kann jedoch sein, dass Ihr Arbeitgeber/in Ihnen rät zu kündigen, sodass der/die Arbeitgeber/in keine Mutterschaftsurlaub zahlen muss. Somit wären Sie als Schwangere Mutter nicht mehr versichert. Ein klares NEIN hilft hier weiter.
1. Krankenkasse
Ihr Kind muss spätestens drei Monate nach der Geburt bei der Krankenkasse angemeldet sein. Alle notwendigen medizinischen Kosten wie, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen werden praktisch von der Krankenkasse gedeckt.
2. Zusatzversicherung
Von der Grundversicherung werden nur bestimmte Behandlungen übernommen. Einige Zusatzversicherung wie Zahnversicherung kann sinnvoll für Sie sein, denn nicht alle Kinder haben von Natur aus einen schönen Gebiss. Am besten schließt man die Zahnversicherung kurz nach/vor der Geburt ab oder spätestens vor dem ersten Zahnarzttermin.
3. Hausratversicherung
Bei einer Geburt wächst die Wert Ihres Hauses wegen Neuanschaffungen: Bettchen, Zubehöre, etc. Beachten Sie, dass die Versicherungssumme von der Hausratversicherung anzupassen. Bei einem Schadenfall kann viel Geld verloren gehen.
4. Privathaft
Schließen Sie Ihre Kinder unbedingt in Ihre Haftpflichtversicherung ein.
5. Lebensversicherung/Vorsorge
Dies ist jedoch freiwillig, aber kann auch sinnvoll sein. Damit die Familie im Fall einer Invalidität oder beim Tod des Hauptverdieners finanziell abgesichert sein kann, lohnt sich eine Lebensversicherung abzuschließen. In diesem Fall reden Sie mit dem Finanzberater und machen einen Versicherungsvergleich.
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