8. Dezember 2022

Warum werden Umwandlungssatz und Rentensatz angepasst?

Umwandlungssatz wird weiter gekürzt - was bedeutet das für Sie? Den meisten Pensionskassen war der Umwandlungssatz schon immer ein Dorn im Auge. Doch was ist ein Rentensatz überhaupt und wie funktioniert dieser? Die Pensionskassen verwalten das angesparte Altersguthaben sprich die Vorsorgeleistungen von Angestellten. Die Beiträge für die Pensionskassen werden vom Gehalt abgezogen. Je zur Hälfte der Kosten übernimmt der Arbeitgeber.

Diese Gelder werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren angespart und im Pensionsalter mit dem Umwandlungssatz abgerechnet. In der Regel, dies ist vom Lohn sowie der geleisteten Beiträge abhängig, kommt ein grösserer sechsstelliger Betrag zusammen. Dieser Betrag wird mit dem Rentensatz verrechnet und dementsprechend als Altersrente von den Pensionskassen ausbezahlt.

Das PK-Geld muss dann über den Rest des Lebens garantiert werden. Nun wird es im Tiefzinsumfeld für die Geld Anlagen von Vorsorgeeinrichtungen immer schwieriger das Altersguthaben anzulegen. Der Rentensatz sprich die jährliche Rente für Pensionierte sei zu hoch, so das Argument der Verwaltungsräte. Aus diesem Grund wird der Umwandlungssatz immer weiter gekürzt.

Die Auswirkungen auf die Pensionsplanung mit der Kürzung des Rentensatzes

In der Pensionsplanung wirkt sich Reduzierung des Rentensatzes ebenfalls negativ aus. Will ein Rentner seinen wohlverdienten Ruhestand geniessen, dann geht das zukünftig nur noch mit mehr Kapital im Hintergrund. Fazit: Um die Lücke in der Pensionskasse durch die Kürzung des Rentensatzes zu beheben müsste mehr Kapital einbezahlt werden.

So würde mehr Altersguthaben vorhanden sein und der Rentensatz könnte trotzdem gekürzt werden ohne weitere Einbussen. Den Umwandlungssatz anzupassen stösst bei vielen Gewerkschaften auf taube Ohren. Nichts desto trotz fangen die Pensionskassen an ihre Rentensätze scheibchenweise anzupassen.

Was kann in der Pensionsplanung gegen den Umwandlungssatz unternommen werden?

Die Verantwortung liegt nun bei jedem selbst. Eigenverantwortung heisst das Zauberwort. Doch wie? Der Staat stellt für die Eigenverantwortung vielerlei Möglichkeiten zur Verfügung. Bekannt ist die dritte Säule, sprich Alternativen wie Aktien Immobilien, Fonds und vieles mehr.

Gerade in der Pensionsplanung gewinnt die 3. Säule immer mehr an Bedeutung. Mit einer Finanzberatung können so Lücken frühzeitig geschlossen und Alternativen in Betracht gezogen werden. Ein Broker oder Makler kann hier vor Rentensatzkürzung Abhilfe schaffen. Damit ist Ihre Rente auch zukünftig noch gesichert.

Umwandlungssatz wird gekürzt, was tun?

Sie stehen kurz vor Ihrer Pensionierung und der Rentensatz wird bereits gekürzt? Dann wird es allerhöchste Zeit für eine Pensionsplanung. Schlussendlich gibt es noch weitere Möglichkeiten den Rentensatz zu umgehen. Dies kann z.B. im Form eines Kapitalbezuges sein. Damit würde der Umwandlungssatz hinfällig werden.

Ob dies eine geeignete Möglichkeit ist und damit gegebenenfalls noch weitere Vorteile drin liegen, wird im Rahmen einer Finanzberatung angeschaut. Zusammengefasst will gesagt sein, dass die Eigenverantwortung der dritten Säule immer wichtiger wird. Vor der Pensionierung gibt es nur begrenzte Möglichkeiten wie den Kapitalbezug um den Umwandlungssatz zu umgehen.

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