Erfahre hier in diesem Beitrag durch welche Besonderheiten Sozialversicherungen auffallen. Speziell Besonderheiten beim Krankentaggeld und bei Unfällen.
Bei Unfällen durch Taggelder abgesichert.
Was sind die Besonderheiten?
Taggelder werden von den Sozialversicherungen gezahlt, um in besonderen Fällen eine Existenzsicherung zu ermöglichen. Sie werden von unterschiedlichen Sozialversicherungen geleistet, wobei jede ihre Besonderheiten hat, die es zu beachten gilt.
Neben den Krankentaggeldern gibt es Unfall-, EO- und ALV-Taggelder. Die Taggelder werden abhängig von der jeweiligen Situation geleistet. Die Berechnung und Auszahlung vom Taggeld erfolgen bei allen Sozialversicherungen je Kalendertag. Bei der Berechnung der Unfalltaggelder werden 365 Kalendertage zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise ist auch bei den Krankentaggeldern häufig vorzufinden, wobei hier teilweise auch nur mit 360 Tagen gerechnet wird.
Eines der wichtigsten Taggelder ist das Krankentaggeld. Hier können verschiedene Wartefristen vereinbart werden. Neben einer Wartezeit von sieben und vierzehn Tagen sind auch Fristen von 30, 60 und 90 Tagen möglich - das gilt es zu berücksichtigen.
Die Höhe des Krankentaggeldes beträgt 80 Prozent von Deinem Einkommen, wobei hier auch das 13. Monatsgehalt Berücksichtigung findet. Generell ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, bis das Taggeld schließlich ausgezahlt wird. Ein wichtiger Fakt für Dich.
Für die Berechnung dieser Taggelder wird der AHV-pflichtige Lohn verwendet, der vor Krankheitsbeginn bezogen wurde. Wenn dieser stark variiert, wird generell der Durchschnittslohn genutzt.
Bei Unfällen durch Taggelder abgesichert.
Auch bei Unfällen wirst Du durch Taggelder abgesichert. In diesem Fall wird als Berechnungsbasis Dein Lohn verwendet, der vor dem Unfall gezahlt wurde. Ausserdem werden dabei auch so genannte Naturalleistungen sowie Familienzulagen berücksichtigt.
Gleiches gilt für Lohnbestandteile, die nicht ausbezahlt wurden. Bis zu einem Jahreslohn von insgesamt 148.200 Franken beträgt das Unfalltaggeld 80 Prozent des Einkommens. Ganz wichtig: Hast Du bereits mehr verdient, dann hast Du ohne eine abgeschlossene Zusatzversicherung keinen Anspruch mehr auf das Unfalltaggeld.
Pro Kalendertag kannst Du bei dem berücksichtigten Maximallohn mit einem Taggeld von 324,80 Franken rechnen. Wie Du siehst, ist es wichtig sich vorab mit diesen Besonderheiten zu beschäftigen.
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